Was Sie wissen sollten, wenn Sie bei uns mitmachen möchten

Zum Kochwettbewerb sind Suppen in ihrer ganzen Vielfalt zugelassen – regionale Köstlichkeiten genauso wie internationale Spezialitäten. Der Kreativität sollen keine Grenzen gesetzt werden – egal ob nach einem traditionalen Rezept gekocht oder dem Familienrezept von der Uroma.

Teilnehmen kann jeder, der Freude am Kochen hat: Einzelpersonen, Familien, Kollegen- & Unternehmerteams, Freunde und/oder Vereine – jeder, der gerne kocht ist willkommen!

Junge Nachwuchsköche unter 18 Jahren können gerne in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Sie wollen unser Projekt unterstützen, können aber nicht selbst als kochen und als Kochteam antreten? Dann

Werden Sie Suppensause®-Partner  oder

Werden Sie Suppensause®-Pate

für ein anderes Kochteam!


Egal wie sie sich bei uns einbringen wollen, jede Unterstützung zählt und ermöglicht uns, auch zukünftig unser total verrücktes Benefiz-Kochevent für den guten Zweck auszutragen.

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Die Herstellung der Suppen erfolgt vorab in Ihrer eigenen Küche. Am Eventtag bringen die Kochteams ihre Suppe(n), in einem hierfür geeigneten Transportbehälter, fertig gekocht mit. Um allen Teilnehmern dieselbe Basis für den Wettbewerb um den Suppensause® Champion zu ermöglichen, müssen mindestens 10 Liter Suppe gekocht werden (aber natürlich auch sehr gerne mehr).

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Alle Kochzutaten sind natürlichen Ursprungs; künstliche Lebensmittel und Farbstoffe sind nicht erlaubt. (Landestypische) Eigenarten werden akzeptiert, wenn diese im Rezept als solche gekennzeichnet sind. Vor allem im Hinblick auf Lebensmittelunverträglichkeiten und etwaige Allergien ist es wichtig, dass die eingereichten Rezepte detail- und inhaltsgenau beschrieben sind.

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Jede/r Teilnehmer/-gruppe muss das Rezept mit den Mengenangaben für mindestens 4 Personen schriftlich einreichen. Die Veröffentlichung in unserem jährlich  neu erscheinenden Rezeptheft erfolgt in deutscher Sprache. Internationale Suppen in ihrer jeweilige Muttersprache sind willkommen - bitte dann mit der deutschen Übersetzung ergänzen.


   ! Wichtiger Hinweis !

Gemäß der deutschen Gesetzgebung sind im Umgang mit Speisen /im Lebensmittelbereich bestimmte Richtlinien und Grundregeln der Hygiene einzuhalten, denn die Gesundheit aller Gäste soll nicht beeinträchtigt werden. Anbei finden Sie ein Merkblatt des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV27), in welchem weiterführende Tipps & Infos hierzu nachzulesen sind.

                                   

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